Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-287
§ 5 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2017 Nr. 5 · Stand: 12.11.2022
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.