Gesetze / Landesrecht Hessen / 41-45

Gesetz über die Heimatumlage

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2019 Nr. 22, vom 31.10.2019, verkündet am 11.11.2019 · Stand: 20.11.2025 · letzte Änderung: Gesetz vom 13.11.2025

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Heimatumlage
  2. § 2 Verwendung der Heimatumlage
  3. § 3 Berechnung und Auszahlung
  4. § 4 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.