Gesetze / Landesrecht Hessen / 41-45
§ 4 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2019 Nr. 22 · Stand: 20.11.2025
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.