Gesetze / Landesrecht Hessen / 361-119
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten zur Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten sowie zur Anerkennung von Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen nach der Hessischen Bauordnung (Bauwesen-Zuständigkeitsverordnung – BauZV)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 22, vom 19.11.2012, verkündet am 27.11.2012 · Stand: 16.07.2013 · letzte Änderung: Verordnung vom 05.07.2013
Inhaltsübersicht
- § 3 Übertragung von Zuständigkeiten nach der Hessischen Bauordnung auf das Deutsche Institut für Bautechnik
- § 4 Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten
- § 5 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 6 Inkrafttreten
Fundstellen
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19.11.2012 Verkündung
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bauproduktengesetz, zur Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten sowie zur Anerkennung von Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen nach der Hessischen Bauordnung (Bauwesen-Zuständigkeitsverordnung – BauZV)
GVBl. 2012 Nr. 22, S. 419
verkündet am: 27.11.2012
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05.07.2013 Änderung
Verordnung zur Änderung der Bauwesen-Zuständigkeitsverordnung
GVBl. 2013 Nr. 19, S. 510 (Artikel 1)
in Kraft: 16.07.2013
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.