Gesetze / Landesrecht Hessen / 361-119

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten zur Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten sowie zur Anerkennung von Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen nach der Hessischen Bauordnung (Bauwesen-Zuständigkeitsverordnung – BauZV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 22, vom 19.11.2012, verkündet am 27.11.2012 · Stand: 16.07.2013 · letzte Änderung: Verordnung vom 05.07.2013

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 3 Übertragung von Zuständigkeiten nach der Hessischen Bauordnung auf das Deutsche Institut für Bautechnik
  2. § 4 Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten
  3. § 5 Aufhebung bisherigen Rechts
  4. § 6 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.