Gesetze / Landesrecht Hessen / BauZV
BauZV§ 5 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 22 · Stand: 16.07.2013
Die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bauproduktengesetz und zur Anerkennung von Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen nach der Hessischen Bauordnung vom 14. Juli 1995 (GVBl. I S. 437)¹), geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 745), wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 361-101
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.