Gesetze / Landesrecht Hessen / BauZV
BauZV§ 6 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 22 · Stand: 16.07.2013
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 1a Nr. 3 und Abs. 4 an dem Tage in Kraft, an dem das Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik in Kraft tritt. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gibt den Tag des Inkrafttretens nach Satz 2 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekannt.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.