Gesetze / Landesrecht Hessen / 353-61

Verordnung über die Vergütung für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (Hebammenhilfe-Vergütungsverordnung – HebammVergütV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 21, vom 20.08.2015, verkündet am 05.10.2015 · Stand: 24.03.2023 · letzte Änderung: Verordnung vom 08.03.2023

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Vergütung
  2. § 2 Fälligkeit, Rechnung
  3. § 3 Aufhebung bisherigen Rechts
  4. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.