Gesetze / Landesrecht Hessen / 353-61
Verordnung über die Vergütung für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (Hebammenhilfe-Vergütungsverordnung – HebammVergütV)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 21, vom 20.08.2015, verkündet am 05.10.2015 · Stand: 24.03.2023 · letzte Änderung: Verordnung vom 08.03.2023
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Vergütung
- § 2 Fälligkeit, Rechnung
- § 3 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
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20.08.2015 Verkündung
Verordnung über die Vergütung für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (Hebammenhilfe-Vergütungsverordnung – HebammVergütV)
GVBl. 2015 Nr. 21, S. 341
verkündet am: 05.10.2015
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08.03.2023 Änderung
Verordnung zur Änderung der Hebammenhilfe-Vergütungsverordnung
GVBl. 2023 Nr. 9, S. 146 (Artikel 1)
in Kraft: 24.03.2023
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.