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HebammVergütV

§ 3 Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 21 · Stand: 24.03.2023

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

Die Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung vom 12. Juni 1998 (GVBl. I S. 233)¹), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 681), wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 353-51

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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