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HebammVergütV

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 21 · Stand: 24.03.2023

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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