Gesetze / Landesrecht Hessen / 351-79

Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Hessisches Nichtraucherschutzgesetz – HessNRSG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2007 Nr. 19, vom 06.09.2007, verkündet am 20.09.2007 · Stand: 18.11.2021 · letzte Änderung: Gesetz vom 11.11.2021

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Rauchverbot
  2. § 2 Ausnahmen vom Rauchverbot
  3. § 3 Hinweis- und Kennzeichnungspflichten
  4. § 4 Verantwortlichkeit
  5. § 5 Ordnungswidrigkeiten
  6. § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.