Gesetze / Landesrecht Hessen / HessNRSG

HessNRSG

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2007 Nr. 19 · Stand: 18.11.2021

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

←§ 5