Gesetze / Landesrecht Hessen / 323-165

Hessische Verordnung über die Gewährung einer Vergütung für Mehrarbeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (Hessische Polizeimehrarbeitsvergütungsverordnung – HPolMVergV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2016 Nr. 9, vom 06.07.2016, verkündet am 27.07.2016 · Stand: 01.07.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 03.09.2026

Spätere Änderungen sind bereits verkündet, aber noch nicht in Kraft: GVBl. 2026 Nr. 57 (ab 01.10.2027). Diese Lesefassung enthält sie noch nicht.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Voraussetzungen
  3. § 4 Allgemeine Regelungen
  4. § 5 Höhe der Mehrarbeitsvergütung
  5. § 6 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.