Gesetze / Landesrecht Hessen / HPolMVergV

HPolMVergV

§ 1 Geltungsbereich

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2016 Nr. 9 · Stand: 01.07.2026

(1) Diese Verordnung regelt die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Geltungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes.

(2) Auf die von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die als Hochschuldozentin oder Hochschuldozent oder als Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit tätig sind, geleistete Mehrarbeit findet die Hessische Mehrarbeitsvergütungsverordnung in der Fassung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3494) in der am 31. August 2006 geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2019 (GVBI. S. 110) Anwendung.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

→§ 2