Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-30

Verordnung zur Bestimmung der zuständigen kommunalen Vollstreckungsbehörden nach § 17 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2009 Nr. 14, vom 18.08.2009, verkündet am 30.09.2009 · Stand: 12.03.2013 · letzte Änderung: Verordnung vom 21.02.2013

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Vollstreckungsbehörden
  2. § 2 Unkostenbeitrag und uneinbringliche Vollstreckungskosten
  3. § 3 Übergangsvorschrift
  4. § 4 Aufhebung bisherigen Rechts
  5. § 5 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.