Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-30
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen kommunalen Vollstreckungsbehörden nach § 17 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 14, vom 18.08.2009, verkündet am 30.09.2009 · Stand: 12.03.2013 · letzte Änderung: Verordnung vom 21.02.2013
Inhaltsübersicht
- § 1 Vollstreckungsbehörden
- § 2 Unkostenbeitrag und uneinbringliche Vollstreckungskosten
- § 3 Übergangsvorschrift
- § 4 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 5 Inkrafttreten
Fundstellen
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18.08.2009 Verkündung
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen kommunalen Vollstreckungsbehörden nach § 17 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
GVBl. 2009 Nr. 14, S. 382
verkündet am: 30.09.2009
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21.02.2013 Änderung
Verordnung zur Entfristung und zur Veränderung der Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
GVBl. 2013 Nr. 4, S. 89 (Artikel 2)
in Kraft: 12.03.2013
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.