Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-30
§ 5 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 14 · Stand: 12.03.2013
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.