Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-30

§ 4 Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2009 Nr. 14 · Stand: 12.03.2013

Es werden aufgehoben:

1. die Verordnung über die zur Beitreibung von Kosten der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Geldbußen der Landesapothekerkammer Hessen zuständigen Vollstreckungsbehörden vom 19. März 1991 (GVBl. I S. 133)¹), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Juli 1998 (GVBl. I S. 285), und

2. die Verordnung über die zur Beitreibung von Geldforderungen der Wasser- und Bodenverbände zuständigen Vollstreckungsbehörden vom 16. Dezember 1997 (GVBl. I S. 475)²).

¹) Hebt auf GVBl. II 304-24

²) Hebt auf GVBl. II 304-25

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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