Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-30
§ 4 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 14 · Stand: 12.03.2013
Es werden aufgehoben:
1. die Verordnung über die zur Beitreibung von Kosten der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Geldbußen der Landesapothekerkammer Hessen zuständigen Vollstreckungsbehörden vom 19. März 1991 (GVBl. I S. 133)¹), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Juli 1998 (GVBl. I S. 285), und
2. die Verordnung über die zur Beitreibung von Geldforderungen der Wasser- und Bodenverbände zuständigen Vollstreckungsbehörden vom 16. Dezember 1997 (GVBl. I S. 475)²).
¹) Hebt auf GVBl. II 304-24
²) Hebt auf GVBl. II 304-25
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.