Gesetze / Landesrecht Hessen / 301-2
Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Behörden in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2005 Nr. 8, vom 21.03.2005, verkündet am 29.03.2005 · Stand: 22.12.2012 · letzte Änderung: Gesetz vom 13.12.2012
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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21.03.2005 Verkündung
Gesetz zur Kommunalisierung des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung
GVBl. 2005 Nr. 8, S. 234 (Artikel 4)
verkündet am: 29.03.2005
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18.06.2009 Änderung
Viertes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2009 Nr. 8, S. 171 (Artikel 6)
in Kraft: 30.06.2009
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13.12.2012 Änderung
Gesetz zur Entfristung und zur Veränderung der Geltungsdauer von befristeten Rechtsvorschriften
GVBl. 2012 Nr. 28, S. 622 (Artikel 6)
in Kraft: 22.12.2012
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.