Gesetze / Landesrecht Hessen / 301-2

§ 4

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2005 Nr. 8 · Stand: 22.12.2012

Die Verordnung über die Behörden in Staatsangehörigkeitssachen vom 14. August 1967 (GVBl. I S. 149), geändert durch Verordnung vom 28. August 1998 (GVBl. I S. 318)⁵), wird aufgehoben.

⁵) Hebt auf GVBl. II 301-1

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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