Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-45
Hessische Verordnung zur Festsetzung von Vergütungsstufen für die Arbeit der Gefangenen (Hessische Strafvollzugsvergütungsverordnung – HStVollzVergVO)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 24, vom 23.11.2011, verkündet am 08.12.2011 · Stand: 29.05.2021 · letzte Änderung: Verordnung vom 29.03.2021
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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23.11.2011 Verkündung
Hessische Verordnung zur Festsetzung von Vergütungsstufen für die Arbeit der Gefangenen (Hessische Strafvollzugsvergütungsverordnung – HStVollzVergVO)
GVBl. 2011 Nr. 24, S. 751
verkündet am: 08.12.2011
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20.07.2016 Änderung
Neunte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz
GVBl. 2016 Nr. 10, S. 135 (Artikel 3)
in Kraft: 13.08.2016
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29.03.2021 Änderung
Verordnung zur Änderung der Hessisches Strafvollzugsvergütungsverordnung
GVBl. 2021 Nr. 23, S. 277 (Artikel 1)
in Kraft: 29.05.2021
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.