Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-45

Hessische Verordnung zur Festsetzung von Vergütungsstufen für die Arbeit der Gefangenen (Hessische Strafvollzugsvergütungsverordnung – HStVollzVergVO)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2011 Nr. 24, vom 23.11.2011, verkündet am 08.12.2011 · Stand: 29.05.2021 · letzte Änderung: Verordnung vom 29.03.2021

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Grundlohn und Eingruppierung
  2. § 2 Leistungslohn, Zeitlohn
  3. § 3 Zulagen
  4. § 4 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.