Gesetze / Landesrecht Hessen / HStVollzVergVO
HStVollzVergVO§ 4 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 24 · Stand: 29.05.2021
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.