Gesetze / Weser/Jade-Lotsverordnung
Weser/Jade LV§ 3 Lotsenstationen, Lotsenwechsel
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/weser_jadelotsv_2003/3?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Lotsenstationen sind eingerichtet
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/weser_jadelotsv_2003/3?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Der Lotsenwechsel zwischen dem Seelotsrevier Weser I und dem Lotsbezirk 1 des Seelotsreviers Weser II/Jade erfolgt bei Bremerhaven im Bereich der Geestemündung.
Änderungsverlauf
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01.01.2026 in Kraft
§ 3 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. November 2025 (BGBl. I Nr. 296)
BGBl. 2025 I Nr. 296
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.