Gesetze / VO (EU) Nr. 910/2014

VO (EU) Nr. 910/2014

Art 25 Rechtswirkung elektronischer Signaturen

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-910-2014/25#abs-1 (1) Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen nicht erfüllt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-910-2014/25#abs-2 (2) Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.

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