Gesetze / VO (EU) Nr. 910/2014
VO (EU) Nr. 910/2014Art 25 Rechtswirkung elektronischer Signaturen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-910-2014/25#abs-1 (1) Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen nicht erfüllt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-910-2014/25#abs-2 (2) Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.