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Art 63 VO (EU) Nr. 639/2014 — Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Verringerungskoeffizienten gemäß Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

VO (EU) Nr. 639/2014

Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.01.2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2529 aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 02014R0639-20190101 (EUR-Lex).

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 31. Januar 2015 alle gemäß Artikel 8 gefassten Beschlüsse mit. Diese Mitteilung umfasst die Einzelheiten und die Begründung der Beschlüsse sowie die objektiven Kriterien, auf deren Grundlage die Beschlüsse gefasst wurden.