Gesetze / VO (EU) Nr. 468/2014
VO (EU) Nr. 468/2014Art 7 Einbindung von Mitarbeitern anderer NCAs in das Aufsichtsteam einer NCA
Stand: 02.10.2026
Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 1 der SSM-Verordnung kann die EZB, wenn sie es für angebracht hält, in Bezug auf die Beaufsichtigung weniger bedeutender beaufsichtigter Unternehmen Mitarbeiter von einer oder mehrerer anderer NCAs in das Aufsichtsteam einer NCA einzubinden, von Letzterer verlangen, Mitarbeiter anderer NCAs einzubinden.