Gesetze / VO (EU) Nr. 468/2014
VO (EU) Nr. 468/2014Art 33 Begründung für Aufsichtsbeschlüsse der EZB
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-468-2014/33#abs-1 (1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 wird ein EZB-Aufsichtsbeschluss mit einer Begründung für diesen Beschluss versehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-468-2014/33#abs-2 (2) Die Begründung umfasst die wesentlichen Tatsachen und die Rechtsgründe, auf welche der EZB-Aufsichtsbeschluss gestützt ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-468-2014/33#abs-3 (3) Vorbehaltlich des Artikels 31 Absatz 4 stützt die EZB einen EZB-Aufsichtsbeschluss nur auf Tatsachen und Beschwerdepunkte, zu denen sich eine Partei äußern konnte.