Gesetze / VO (EU) 2023/1113 · CELEX 02023R1113-20230609
Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849
40 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Geltungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben
- Art 5 Geldtransfers innerhalb der Union
- Art 6 Geldtransfers nach außerhalb der Union
- Art 7 Feststellung fehlender Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger
- Art 8 Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger
- Art 9 Bewertung und Verdachtsmeldung
- Art 10 Aufbewahrung der beim Transfer übermittelten Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger
- Art 11 Feststellung fehlender Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger
- Art 12 Geldtransfers mit fehlenden Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger
- Art 13 Bewertung und Verdachtsmeldung
- Art 14 Bei Kryptowertetransfers zu übermittelnde Angaben
- Art 15 Sammeltransfer von Kryptowerten
- Art 16 Feststellung fehlender Angaben zum Originator oder zum Begünstigten
- Art 17 Kryptowertetransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Originator oder zum Begünstigten
- Art 18 Bewertung und Verdachtsmeldung
- Art 19 Aufbewahrung der beim Transfer übermittelten Angaben zum Originator und zum Begünstigten
- Art 20 Feststellung fehlender Angaben zum Originator oder zum Begünstigten
- Art 21 Kryptowertetransfers mit fehlenden Angaben zum Originator oder zum Begünstigten
- Art 22 Bewertung und Verdachtsmeldung
- Art 23 Interne Strategien, Verfahren und Kontrollen zur Gewährleistung der Umsetzung restriktiver Maßnahmen
- Art 24 Erteilung von Informationen
- Art 25 Datenschutz
- Art 26 Aufbewahrung von Aufzeichnungen
- Art 27 Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden
- Art 28 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen
- Art 29 Besondere Bestimmungen
- Art 30 Bekanntmachung von Sanktionen und Maßnahmen
- Art 31 Anwendung von Sanktionen und Maßnahmen durch zuständige Behörden
- Art 32 Meldung von Verstößen
- Art 33 Überwachung
- Art 34 Ausschussverfahren
- Art 35 Vereinbarungen mit Ländern und Gebieten, die nicht Teil des Unionsgebiets sind
- Art 36 Leitlinien
- Art 37 Überprüfung
- Art 38 Änderungen der Richtlinie (EU) 2015/849
- Art 39 Aufhebung
- Art 40 Inkrafttreten