Gesetze / VO (EU) 2023/1113

VO (EU) 2023/1113

Art 27 Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden

Stand: 02.10.2026

Der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und den entsprechenden Stellen in Drittländern im Rahmen dieser Verordnung unterliegt der Richtlinie (EU) 2015/849.

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