Gesetze / VO (EU) 2018/625

VO (EU) 2018/625

Art 61 Zustellungsmängel

Stand: 02.10.2026

Wenn der Empfänger ein Schriftstück erhalten hat, aber das Amt nicht nachweisen kann, dass es ordnungsgemäß zugestellt wurde, oder wenn die Zustellungsvorschriften nicht befolgt wurden, gilt das Schriftstück als an dem Tag zugestellt, der als Tag der Zustellung festgelegt wurde.

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