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Art 61 VO (EU) 2018/625 — Zustellungsmängel

VO (EU) 2018/625

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wenn der Empfänger ein Schriftstück erhalten hat, aber das Amt nicht nachweisen kann, dass es ordnungsgemäß zugestellt wurde, oder wenn die Zustellungsvorschriften nicht befolgt wurden, gilt das Schriftstück als an dem Tag zugestellt, der als Tag der Zustellung festgelegt wurde.