Art 48 Anwendbarkeit von Bestimmungen zu anderen Verfahren auf Beschwerdeverfahren
Stand: 02.10.2026
Sofern in diesem Titel nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen für Verfahren vor der Instanz des Amtes, welche die Entscheidung getroffen hat, gegen die sich die Beschwerde richtet, entsprechend für Beschwerdeverfahren.