Art 59 Ausführung des Haushaltsplans
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-794/59#abs-1 (1) Der Exekutivdirektor führt den Haushaltsplan von Europol aus.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-794/59#abs-2 (2) Der Exekutivdirektor übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich alle einschlägigen Informationen zu den Ergebnissen aller Bewertungsverfahren.