(1) Der Exekutivdirektor führt den Haushaltsplan von Europol aus.
(2) Der Exekutivdirektor übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich alle einschlägigen Informationen zu den Ergebnissen aller Bewertungsverfahren.
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(1) Der Exekutivdirektor führt den Haushaltsplan von Europol aus.
(2) Der Exekutivdirektor übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich alle einschlägigen Informationen zu den Ergebnissen aller Bewertungsverfahren.