Art 56 Abgeordnete nationale Sachverständige
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-794/56#abs-1 (1) Europol kann auf abgeordnete nationale Sachverständige zurückgreifen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-794/56#abs-2 (2) Der Verwaltungsrat beschließt eine Regelung für die zu Europol abgeordneten nationalen Sachverständigen.