(1) Europol kann auf abgeordnete nationale Sachverständige zurückgreifen.
(2) Der Verwaltungsrat beschließt eine Regelung für die zu Europol abgeordneten nationalen Sachverständigen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
(1) Europol kann auf abgeordnete nationale Sachverständige zurückgreifen.
(2) Der Verwaltungsrat beschließt eine Regelung für die zu Europol abgeordneten nationalen Sachverständigen.