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# Art 13 VO (EU) 2015/983 — Unterlagen zum Nachweis der Sprachkenntnisse

VO (EU) 2015/983  
Stand: 01.09.2020 (Tag, ab dem dieser Text gilt)

(1) Das in Artikel 4b Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG genannte Online-Instrument ermöglicht dem Antragsteller, sämtliche Unterlagen zum Nachweis von Sprachkenntnisse, die der Aufnahmemitgliedstaat gemäß Artikel 53 der genannten Richtlinie nach Ausstellung des EBA verlangen kann, einzureichen.

(2) Unterlagen zum Nachweis der Sprachkenntnisse dürfen nicht Teil der für die Ausstellung des EBA erforderlichen Unterlagen sein.

(3) Die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats darf die Ausstellung des EBA nicht aufgrund des mangelnden Nachweises der Sprachkenntnisse gemäß Artikel 53 der Richtlinie 2005/36/EG ablehnen.

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Zitiervorschlag: Art 13 VO (EU) 2015/983

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2015-983/13

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