Gesetze / VO (EU) Nr. 168/2013
VO (EU) Nr. 168/2013Art 26 Antrag auf Typgenehmigung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-168-2013/26#abs-1 (1) Der Hersteller reicht den Antrag auf Typgenehmigung bei der Genehmigungsbehörde ein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-168-2013/26#abs-2 (2) Für ein und denselben Typ eines Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit kann nur ein einziger Antrag in nur einem einzigen Mitgliedstaat eingereicht werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-168-2013/26#abs-3 (3) Für jeden zu genehmigenden Typ ist ein gesonderter Antrag einzureichen.