Gesetze / VO (EU) Nr. 168/2013
VO (EU) Nr. 168/2013Art 18 Allgemeine materielle Anforderungen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-168-2013/18#abs-1 (1) Fahrzeuge der Klasse L sowie für solche Fahrzeuge bestimmte Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten müssen den Anforderungen der Anhänge II bis VIII für die betreffenden Fahrzeug(unter)klassen entsprechen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-168-2013/18#abs-2 (2) Fahrzeuge der Klasse L oder ihre Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten, deren elektromagnetische Verträglichkeit durch die in Absatz 3 dieses Artikels genannten delegierten Rechtsakte zur Fahrzeugauslegung und die gemäß dieser Verordnung erlassenen Durchführungsrechtsakte geregelt wird, unterliegen nicht der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit ( 5 ).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-168-2013/18#abs-3 (3) Um die Anforderungen für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klasse L in dieser Verordnung zu vervollständigen, erlässt die Kommission gemäß Artikel 75 delegierte Rechtsakte, in denen detaillierte technische Anforderungen und Prüfverfahren gemäß der Zusammenfassung in Anhang II Teil A, B und C festgelegt werden, und gewährleistet damit ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau gemäß den einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung. Die ersten entsprechenden delegierten Rechtsakte werden bis zum 31. Dezember 2014 erlassen.