Gesetze / VO (EU) Nr. 142/2011 · CELEX 02011R0142-20251029

Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

39 Normen · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Geltungsbereich
  2. Art 2 Definitionen
  3. Art 3 Endpunkt in der Produktionskette für bestimmte Folgeprodukte
  4. Art 4 Schwere übertragbare Krankheiten
  5. Art 5 Beschränkungen für die Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte
  6. Art 6 Beseitigung durch Abfallverbrennung, Beseitigung oder Verwertung durch Mitverbrennung und Verwendung als Brennstoff
  7. Art 7 Deponierung bestimmten Materials der Kategorien 1 und 3
  8. Art 8 Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe
  9. Art 9 Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe bezüglich Hygiene und Verarbeitung
  10. Art 10 Anforderungen an die Umwandlung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in Biogas und Kompost
  11. Art 11 Sondervorschriften für Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke
  12. Art 12 Sondervorschriften für Handelsmuster und Ausstellungsstücke
  13. Art 13 Besondere Vorschriften für die Verfütterung
  14. Art 14 Fütterung bestimmter Arten an und außerhalb von Fütterungsplätzen und in Zoos
  15. Art 15 Sondervorschriften für Sammlung und Beseitigung
  16. Art 16 Standardformat für Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden
  17. Art 17 Anforderungen an Handelspapiere und Veterinärbescheinigungen, Identifizierung, Sammlung und Transport tierischer Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit
  18. Art 18 Anforderungen an die Zulassung eines bzw. einer oder mehrer Betriebe oder Anlagen für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten auf demselben Betriebsgelände
  19. Art 19 Anforderungen an bestimmte für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten zugelassene Betriebe und Anlagen
  20. Art 20 Anforderungen an bestimmte für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten registrierte Betriebe und Anlagen
  21. Art 20a Listen der Betriebe, Anlagen und Unternehmer in den Mitgliedstaaten
  22. Art 21 Verarbeitung und Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte zur Verfütterung an Nutztiere außer Pelztieren
  23. Art 22 Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
  24. Art 23 Zwischenprodukte
  25. Art 24 Heimtierfutter und andere Folgeprodukte
  26. Art 25 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte
  27. Art 26 Inverkehrbringen, auch durch Einfuhr, und Ausfuhr bestimmten Materials der Kategorie 1
  28. Art 27 Einfuhr und Durchfuhr von Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke
  29. Art 28 Einfuhr und Durchfuhr von Handelsmustern und Ausstellungsstücken
  30. Art 29 Spezifische Anforderungen an das Verbringen tierischer Nebenprodukte zwischen Gebieten der Russischen Förderation
  31. Art 29a Spezifische Anforderungen für die Durchfuhr durch die Europäische Union von tierischen Nebenprodukten, die aus Kroatien, Bosnien und Herzegowina stammen und für Drittländer bestimmt sind
  32. Art 30 Liste von Betrieben und Anlagen in Drittländern
  33. Art 31 Muster für Veterinärbescheinigungen und Erklärungen für Einfuhr und Durchfuhr
  34. Art 32 Amtliche Kontrollen
  35. Art 33 Wiederzulassung von Anlagen und Betrieben nach Erteilung einer befristeten Zulassung
  36. Art 34 Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte aus Gründen des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier
  37. Art 35 Aufhebung
  38. Art 36 Übergangsmaßnahmen
  39. Art 37