Gesetze / VO (EU) Nr. 142/2011 · CELEX 02011R0142-20251029
Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren
39 Normen · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art 2 Definitionen
- Art 3 Endpunkt in der Produktionskette für bestimmte Folgeprodukte
- Art 4 Schwere übertragbare Krankheiten
- Art 5 Beschränkungen für die Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Art 6 Beseitigung durch Abfallverbrennung, Beseitigung oder Verwertung durch Mitverbrennung und Verwendung als Brennstoff
- Art 7 Deponierung bestimmten Materials der Kategorien 1 und 3
- Art 8 Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe
- Art 9 Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe bezüglich Hygiene und Verarbeitung
- Art 10 Anforderungen an die Umwandlung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in Biogas und Kompost
- Art 11 Sondervorschriften für Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke
- Art 12 Sondervorschriften für Handelsmuster und Ausstellungsstücke
- Art 13 Besondere Vorschriften für die Verfütterung
- Art 14 Fütterung bestimmter Arten an und außerhalb von Fütterungsplätzen und in Zoos
- Art 15 Sondervorschriften für Sammlung und Beseitigung
- Art 16 Standardformat für Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden
- Art 17 Anforderungen an Handelspapiere und Veterinärbescheinigungen, Identifizierung, Sammlung und Transport tierischer Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit
- Art 18 Anforderungen an die Zulassung eines bzw. einer oder mehrer Betriebe oder Anlagen für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten auf demselben Betriebsgelände
- Art 19 Anforderungen an bestimmte für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten zugelassene Betriebe und Anlagen
- Art 20 Anforderungen an bestimmte für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten registrierte Betriebe und Anlagen
- Art 20a Listen der Betriebe, Anlagen und Unternehmer in den Mitgliedstaaten
- Art 21 Verarbeitung und Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte zur Verfütterung an Nutztiere außer Pelztieren
- Art 22 Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
- Art 23 Zwischenprodukte
- Art 24 Heimtierfutter und andere Folgeprodukte
- Art 25 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Art 26 Inverkehrbringen, auch durch Einfuhr, und Ausfuhr bestimmten Materials der Kategorie 1
- Art 27 Einfuhr und Durchfuhr von Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke
- Art 28 Einfuhr und Durchfuhr von Handelsmustern und Ausstellungsstücken
- Art 29 Spezifische Anforderungen an das Verbringen tierischer Nebenprodukte zwischen Gebieten der Russischen Förderation
- Art 29a Spezifische Anforderungen für die Durchfuhr durch die Europäische Union von tierischen Nebenprodukten, die aus Kroatien, Bosnien und Herzegowina stammen und für Drittländer bestimmt sind
- Art 30 Liste von Betrieben und Anlagen in Drittländern
- Art 31 Muster für Veterinärbescheinigungen und Erklärungen für Einfuhr und Durchfuhr
- Art 32 Amtliche Kontrollen
- Art 33 Wiederzulassung von Anlagen und Betrieben nach Erteilung einer befristeten Zulassung
- Art 34 Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte aus Gründen des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier
- Art 35 Aufhebung
- Art 36 Übergangsmaßnahmen
- Art 37