Gesetze / VO (EG) Nr. 889/2008

VO (EG) Nr. 889/2008

Art 49 Eintragung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-889-2008/49#abs-1 (1) Sorten, für die nach dem Verfahren des ökologischen/biologischen Landbaus erzeugtes Saatgut oder erzeugte Pflanzkartoffeln erhältlich sind, werden auf Antrag des Anbieters in die Datenbank gemäß Artikel 48 eingetragen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-889-2008/49#abs-2 (2) Sorten, die nicht in die Datenbank eingetragen wurden, gelten für die Zwecke von Artikel 45 Absatz 5 als nicht verfügbar.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-889-2008/49#abs-3 (3) Die Mitgliedstaaten entscheiden, in welchem Zeitraum des Jahres die Datenbank in Bezug auf die auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet angebauten Arten oder Artengruppen regelmäßig zu aktualisieren ist. Die Einzelheiten über diese Entscheidung sind in der Datenbank festzuhalten.

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