Gesetze / VO (EG) Nr. 6/2002

VO (EG) Nr. 6/2002

Art 98a Übertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf den Übersetzungsbedarf und die Übersetzungsstandards

Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in denen Folgendes festgelegt wird:

a) inwieweit Begleitunterlagen, die im schriftlichen Verfahren vor dem Amt verwendet werden sollen, in einer Amtssprache der Union eingereicht werden können und ob eine Übersetzung vorgelegt werden muss;

b) welchen Standards die Übersetzungen, die beim Amt eingereicht werden, entsprechen müssen.

Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 109 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

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