Art 52
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-515-97/52#abs-1 (1) Die Verordnung (EWG) Nr. 1468/81 wird aufgehoben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-515-97/52#abs-2 (2) Die Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 52 VO (EG) Nr. 515/97 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 29.07.2003 – VII R 66/02Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.