Art 1
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung setzt die einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal über die Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr um und trifft zusätzliche Bestimmungen. Ferner wird der Geltungsbereich dieser Bestimmungen auf Beförderungen im Luftverkehr innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats ausgeweitet.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu Art 1 VO (EG) Nr. 2027/97 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 17.09.2026 – C-768/26Luftverkehr: Örtliche Zuständigkeit bei Online-Buchung eines Fluges; kein Gerichtsstand am Wohnsitz des Fluggasts bei Gepäckverlust Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 26.02.2026 – C-876/24Zitiert von 1
- EuGH, 20.05.2015 – C-240/14
- EuGH, 16.11.2023 – C-283/22Zitiert von 1
- EuGH, 09.09.2015 – C-240/14Zitiert von 4
- EuGH, 22.11.2012 – C-139/11Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- EuGH, 24.03.2022 – C-111/21Zitiert von 7
- EuGH, 09.07.2020 – C-86/19Zitiert von 13
- EuGH, 11.03.2020 – C-86/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 VO (EG) Nr. 2027/97 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.