Gesetze / VO (EG) Nr. 111/2005
VO (EG) Nr. 111/2005Art 23
Stand: 02.10.2026
Unbeschadet von Maßnahmen nach Artikel 26 Absatz 3 wird die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung versagt, wenn
a) die nach Artikel 21 Absatz 1 erteilten Angaben unvollständig sind;
b) der begründete Verdacht besteht, dass die nach Artikel 21 Absatz 1 erteilten Angaben im Antrag falsch oder unzutreffend sind, oder
c) der begründete Verdacht besteht, dass die erfassten Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen bestimmt sind.