Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost

Übertragungsstellenstaatsvertrag

Artikel 4 Aufgaben der Übertragungsstelle Ost

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-9417--2007/4#abs-1 (1) Die Übertragungsstelle Ost führt die ihr nach der Milchabgabenverordnung obliegenden Aufgaben durch.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-9417--2007/4#abs-2 (2) Die Übertragungsstelle Ost berechnet bei Bereitstellung von kostenlosen Anlieferungs-Referenzmengen zur Deckung des Nachfrageüberhanges durch die Länder die Zuteilung für die Nachfrager des jeweiligen Landes.

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