Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsgesetz

WBG

§ 9 Landesbeirat für Erwachsenenbildung

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Beim Staatsministerium für Kultus wird ein Landesbeirat für Erwachsenenbildung eingerichtet, der die Staatsregierung in grundlegenden Fragen der Weiterbildung berät. Er fördert die Zusammenarbeit zwischen den anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung und ist vor dem In-Kraft-Treten von Gesetzen, Rechtsverordnungen sowie Richtlinien, die Fragen der Weiterbildung berühren, zu hören.

§ 8 § 9a