Gesetze / Landesrecht Sachsen / Weiterbildungsgesetz
WBG§ 9 Landesbeirat für Erwachsenenbildung
Stand: 27.08.2026
Beim Staatsministerium für Kultus wird ein Landesbeirat für Erwachsenenbildung eingerichtet, der die Staatsregierung in grundlegenden Fragen der Weiterbildung berät. Er fördert die Zusammenarbeit zwischen den anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung und ist vor dem In-Kraft-Treten von Gesetzen, Rechtsverordnungen sowie Richtlinien, die Fragen der Weiterbildung berühren, zu hören.