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# § 9 WBG (Sachsen) — Landesbeirat für Erwachsenenbildung

Weiterbildungsgesetz  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beim Staatsministerium für Kultus wird ein Landesbeirat für Erwachsenenbildung eingerichtet, der die Staatsregierung in grundlegenden Fragen der Weiterbildung berät. Er fördert die Zusammenarbeit zwischen den anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung und ist vor dem In-Kraft-Treten von Gesetzen, Rechtsverordnungen sowie Richtlinien, die Fragen der Weiterbildung berühren, zu hören.

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Zitiervorschlag: § 9 WBG (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 27.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/sn-3385--1998/9

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