Gesetze / Landesrecht Sachsen / WBG · SächsGVBl. 1998 Nr. 11, S. 270, Fsn-Nr. 713-1
Gesetz über die Weiterbildung im Freistaat Sachsen
12 Normen · Ausgangsfassung vom 29.06.1998 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Begriff der Weiterbildung
- § 2 Ziel und Aufgaben der Weiterbildung
- § 3 Träger, Einrichtungen, Landesorganisationen und Landesverbände der Weiterbildung sowie Volkshochschulen
- § 4 Grundsätze der staatlichen Förderung
- § 5 Voraussetzung für die Förderung von Volkshochschulen, Einrichtungen und Landesorganisationen
- § 6 Art der Förderung
- § 7 Unabhängigkeit der Weiterbildung
- § 8 Prüfungen
- § 9 Landesbeirat für Erwachsenenbildung
- § 9a Rechtsverordnungen
- § 9b Berichterstattung
- § 10 In-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
20.12.2022 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705)
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Historischer Änderungsnachweis
27.01.2012 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 27.01.2012, Artikel 33
SächsGVBl. 2012 S. 130
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Historischer Änderungsnachweis
29.01.2008 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 29.01.2008, Artikel 32
SächsGVBl. 2008 S. 138
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Historischer Änderungsnachweis
05.05.2004 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.05.2004, Artikel 36
SächsGVBl. 2004 S. 148
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).