Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachoberschule
FOSO§ 43 Versagungsgründe
Stand: 17.09.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-21651--2026/43#abs-1 (1) Die Zulassung ist zu versagen, wenn
1. die Voraussetzungen gemäß § 41 Absatz 3 nicht erfüllt werden oder
2. die Nachweise gemäß § 42 Absatz 3 Nummer 2, 5 und 6 nicht erbracht werden.
Die Zulassung kann versagt werden, wenn diese nicht fristgerecht beantragt wurde oder die notwendigen Nachweise auch nach Aufforderung nicht vorlegt wurden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-21651--2026/43#abs-2 (2) Die Zulassung ist auch zu versagen, wenn in der Fachrichtung Gestaltung die Aufnahmeprüfung nicht bestanden wurde.