Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachschule
FSO§ 67 Schriftliche Prüfung
Stand: 27.08.2026
Die Prüfung wird als Komplexprüfung mit Aufgaben aus den folgenden Lernfeldern durchgeführt:
1. die erste Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 240 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 2 „Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten“ sowie dem Lernfeld 3 „Menschen mit Behinderung oder Behinderungen individuell begleiten und pflegen“ und
2. die zweite Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 240 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 4 „Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung oder Behinderungen strukturieren und gestalten“ sowie dem Lernfeld 6 „Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren“.