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§ 67 FSO (Sachsen) — Schriftliche Prüfung

Schulordnung Fachschule

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung wird als Komplexprüfung mit Aufgaben aus den folgenden Lernfeldern durchgeführt:

1. die erste Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 240 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 2 „Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten“ sowie dem Lernfeld 3 „Menschen mit Behinderung oder Behinderungen individuell begleiten und pflegen“ und

2. die zweite Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 240 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 4 „Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung oder Behinderungen strukturieren und gestalten“ sowie dem Lernfeld 6 „Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren“.